Antrag Sonderöffnung Gaststättenbetriebe

Am 12. Mai 2020 wurde von der Landesregierung Sachsen-Anhalt die Erste Stufe zur Öffnung der Gastronomie beschlossen. Danach können Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe, ab dem 22. Mai 2020 für den Publikumsverkehr öffnen.

Im Wege einer Einzelfallgenehmigung ist die Sonderöffnung der Gaststätten bereits ab dem 18. Mai 2020 unter besonderen Auflagen zulässig.
Das Antragsformular ist hier (Weiterleitung zur Homepage des Landkreises Saalekreis) abrufbar: Antrag Sonderöffnung Gaststättenbetrieb


Das Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschieben an die E-Mail-Adresse: sonderoeffnung@saalekreis.de zu senden. Der Landkreis sichert eine zeitnahe Prüfung zu. Die Genehmigung wird dann per E-Mail zugestellt.

 

Weitere Hinweise zur Öffnung von Gaststättenbetrieben auch unter "Allgemeine Fragen - Was Unternehmen jetzt tun können".


Quelle: Landkreis Saalekreis | www.saalekreis.de