Härtefallfonds startet in Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Unterstützung in der Pandemie: Unternehmen und Selbstständige aus Sachsen-Anhalt, die durch Corona in wirtschaftliche Schieflage geraten sind aber bisher nicht von Hilfsprogrammen profitieren, können ab sofort bei der Investitionsbank die so genannte Härtefallhilfe beantragen. Dafür stehen bis zu 40 Millionen Euro bereit, die zur Hälfte vom Bund und vom Land Sachsen-Anhalt finanziert werden. "Nachdem es uns Ländern in intensiven Verhandlungen mit dem Bund gelungen ist, die ‚Überbrückungshilfe III‘ unter anderem um das Element des Eigenkapitalzuschusses und damit um eine Art Unternehmerlohn zu ergänzen, starten wir jetzt mit dem Härtefallfonds ein weiteres wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen bei uns in Sachsen-Anhalt", erklärte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch.

"An Unternehmen in Sachsen-Anhalt sind bislang insgesamt mehr als 500 Millionen Euro über die verschiedenen Hilfsprogramme ausgezahlt worden, die Bund und Länder seit März 2020 gemeinsam stemmen", berichtete Willingmann. "Dennoch kommt es in einigen Fallkonstellationen dazu, dass die bestehenden Förderprogramme für Unternehmen nicht greifen. Daher beteiligen wir uns in Sachsen-Anhalt mit bis zu 20 Millionen Euro Landesmitteln am Härtefallfonds des Bundes, der weitere Lücken im System der Corona-Hilfen schließt und damit die Forderungen der Wirtschaftsministerinnen und -minister vieler Bundesländer aufgreift."

Nach der vom Wirtschaftsministerium erstellten Richtlinie können förderfähige Fixkosten wie Mieten, Versicherungen oder Aufwendungen für Zinsen, Strom und Heizung erstattet werden, die zwischen dem 1. November 2020 und Ende Juni 2021 angefallen sind bzw. noch anfallen. Voraussetzung ist, dass die Pandemie in den beantragten Monaten Verluste verursacht hat, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können, und dass die Unternehmen durch besondere Konstellationen keine anderen Zuwendungen erhalten haben bzw. erhalten können. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen Verlust macht, obwohl der Umsatzausfall in einem Monat unterhalb der für die Beantragung der Überbrückungshilfe geforderten Grenze von mindestens 30 Prozent liegt.

Die Härtefallhilfe kann bis zu 100.000 Euro betragen; in Ausnahmefällen sind auch höhere Beträge möglich. Anträge können bis Ende Oktober 2021 über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Weitere Informationen sowie den Link zum Antrag gibt es hier: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/haertefallhilfe.


Quelle: Pressmitteilung Nr. 49/2021 v. 19.05.2021 | MW Sachsen-Anhalt