Kurzfristige Fördermittel für Forschung und Entwicklung
Sachsen-Anhalt kann im Jahr 2022 kurzfristig 11 Millionen Euro von der Europäischen Union für kleinere Projekte aus Forschung und Entwicklung (FuE) einsetzen.
Gefördert werden innovative, technologieorientierte Projekte mit Fokus auf neue Produkte und Verfahren. Auch Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie solche für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt können geltend gemacht werden.
Vor Antragstellung ist eine Projektskizze zum geplanten Vorhaben einzureichen. Der Richtliniengeber, das Landesministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten sowie die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) entscheiden dann über die Förderwürdigkeit des Vorhabens. Dieses Abstimmungsverfahren soll nun beschleunigt werden, denn alle so geförderten Projekte müssen bis Ende 2022 auch abgeschlossen sein. Die Ansprechpartner bei der IB beraten hierzu gerne.
Weitere Informationnen unter: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/forschung-und-entwicklung-ab-2018
Quelle: IHK Halle-Dessau